Aktuelle Ausgabe
Diese Woche
Nr. 1193 • Woche 40/2014
Für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, digitale Medien, Hörfunk, TV und Film
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für
Bernkastel-Kues-Kurier
Bitburg-Kurier
Bitburg-Land-Kurier
Daun-Kurier
Eifel-Kurier
Gerolstein-Kurier
Hochwald-Kurier
Hunsrück-Kurier
Konz-Kurier
Konz-Saarburg-Kurier
Kurier-Regional
Mittelmosel-Kurier
Mosel-Kurier
Prüm-Kurier
Regional-Kurier
Ruwer-Kurier
Saarburg-Kurier
Schweich-Kurier
Südeifel-Kurier
Trier-Kurier
Trier-Land-Kurier
Wittlich-Kurier
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Kombinationen und grafischen Gestaltungen für periodische Druckerzeugnisse, insbesondere Zeitungen und Zeitschriften, Bild- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, insbesondere auch Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien.
Rechtsanwalt Dr. Rolf Aschermann
Mauerstraße 66, 10117 Berlin
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Mandantin Titelschutz in Anspruch für
schuldig-oder-unschuldig.de
schuldig-oder-nichtschuldig.de
Schuldig oder Nicht schuldig
#schuldig oder #nichtschuldig
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
RAe Pape, Persike und Partner GbR
Schützenstraße 18, 10117 Berlin
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch für
Operation - Ljutsch
Operation - Lichtstrahl
Operation - Lichtstrahl öffnet die Mauer
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
Reinhard Otto Kranz
Alte Schulstraße 24, 15345 Altlandsberg
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantschaft Titelschutz in Anspruch für:
Cinderella
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen, Wort- und Zeichenverbindungen, Schriftarten, graphischen Gestaltungen, Titelkombinationen, Abwandlungen, insbesondere Groß- und Kleinschreibung, für alle Medien, insbesondere Film, Fernsehen, Hörfunk, Ton-, Bild- und Bildtonträger aller Art, elektronische Medien einschließlich Multimedia-, Smartphone- und Internet-Anwendungen (Online- und Offline-Dienste), sonstige audiovisuelle Medien sowie Software-Erzeugnisse, CD, DVD, alle sonstigen CD-Derivate, Printmedien, Bücher, Zeitschriften, sowie Merchandisingprodukte, öffentliche Veranstaltungen, Bühnenwerke, Theaterstücke, Lern-, Schulungs- und Traineeprogramme, Kalender, Spiele, Computerprogramme und Dienstleistungen aller Art.
Rehkatsch Rechtsanwälte
Zülpicher Platz 7, 50674 Köln
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:
tanzMag
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
RAe van Sambeck & Büsing
Lennestraße 27, 53113 Bonn
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
Matthiesens Töchter
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen für alle Medien und sonstige Werkarten, insbesondere Fernsehen, Film, elektronische und digitale Medien.
mementoFilm Berlin GmbH
im Namen und Auftrag der Degeto Film GmbH
Am Steinernen Stock 1, 60320 Frankfurt
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für
Schmidts Katze
in jeder Schreibweise, Darstellungsform, Wortverbindung und Kombination zur Verwendung in allen Medien.
FFL Film- und Fernseh-Labor
Ludwigsburg GmbH & Co. KG
Hofer Straße 20, 71636 Ludwigsburg
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:
Beste Weihnachtszeit Rätsel
Beste Weihnachts Rätsel
Beste Frühlingszeit Rätsel
Beste Frühjahrs Rätsel
in allen Schreibweisen, Wortverbindungen, Titelkombinationen und Darstellungsformen für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger sowie elektronische Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen (Online und Offline Dienste).
Schieder und Partner Rechtsanwälte
Prinzregentenufer 3, 90489 Nürnberg
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantschaft Titelschutz in Anspruch für
Pia macht Kirmes
in allen möglichen Schreibweisen, Wortverbindungen, Zusammensetzungen und Abkürzungen, Abwandlungen und Schriftarten und Darstellungsformen für alle Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, Internet, alle elektronischen und digitalen Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, DVD, CD-I, Off-Line- und On-Line-Dienste, Telekommunikationsdienstleistungen, Unified Messaging Systems, SMS, WAP sowie Softwareerzeugnisse aller Art.
Heussen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Brienner Straße 9, 80333 München
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
woman in the city - Lübeck
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
WKM Wiener Kontor Marketing & Verlag GmbH
Jarrestraße 80, 22303 Hamburg
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
Martin & ich
Martin L.
Familie Luther
Luthers Familie
Luthers Familienbrief
Luthers Forum
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
Evangelische Gemeindepresse GmbH
Augustenstraße 124, 70197 Stuttgart
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
Die Wirtschaft Münster, Münsterland
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen für alle Medien, insbesondere Printmedien, elektronische und digitale Medien, Netzwerke, Offline- und Onlinedienste sowie sonstige Online-Medien, Bild-, Ton- und Datenträger.
Aschendorff Verlag GmbH & Co. KG
An der Hansalinie 1, 48163 Münster
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
Berlins Schlager-Radio
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
radio B2 GmbH
Pfalzburger Straße 43-44, 10717 Berlin
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:
scharia-polizei.tv
in allen Schreibweisen national und international, Schriftarten und Darstellungsformen in allen Medien, grafischen Gestaltungen, Abwandlungen, Abkürzungen, Untertiteln sowie Kombinationen für Printmedien, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger, eletronische und digitale Medien, Netzwerke, Offline- und Online-Dienste sowie sonstige Online-Medien.
RAe Pape, Persike und Partner GbR
Schützenstraße 18, 10117 Berlin
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
ENTE GUT!
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen, für alle Medien, Film, Hörfunk, Fernsehen, Druckerzeugnisse, Internet incl. Internet und digitale Medien (Online- und Offline-Dienste).
KEVIN LEE Film GmbH
Kirchenstraße 32, 81675 München
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantschaft Titelschutz in Anspruch für:
ARE YOU READY FOR KONFETTI
in allen Schreibweisen, Wortverbindungen, Zusammensetzungen und Abkürzungen, Abwandlungen und Schriftarten und Darstellungen für alle Medien, auch für Druckerzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, Internet, alle elektronischen und digitalen Medien und Netzwerke, auch DVD, CD-Rom, CD, Off- und Online-Dienste, Telekommunikationsdienstleistungen, SMS, WAP wie auch Softwareerzeugnisse aller Art.
Rechtsanwalt Michael Bernzott
Walsheimer Weg 21, 76829 Landau
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
Die Hose bewegt
in allen möglichen Schreibweisen, Wortverbindungen, Zusammensetzungen, Abkürzungen, Abwandlungen, Schriftarten und Darstellungsformen für alle Medien, insbesondere für Druckereierzeugnisse, Ausstellungen, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild, Ton- und Datenträger aller Art, Internet, alle elektronischen und digitalen Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen (On- und Offline-Dienste) und Netzwerke.
Gardeur GmbH
Alsstraße 155, 42063 Mönchengladbach
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
VIER KRIEGEN EIN KIND
4 KRIEGEN EIN KIND
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, grafischen Gestaltungen, Schriftarten, Zusammensetzungen und Wortverbindungen für Film, Rundfunk (Fernsehen, Hörfunk), digitale Medien und Netzwerke, für Bild-, Bild/Ton- und digitale Datenträger aller Art (Video, DVD etc.) sowie für Mechandisingprodukte, Domains, Dienstleistungen, Software und Anwendungen, Veranstaltungen und Telekommunikationsdienste aller Art.
Krebs & Krappen Film GmbH
Eppendorfer Weg 258, 20251 Hamburg
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:
Quicky
Quickie
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen, für alle Medien und sonstige Werkarten, insbesondere Druckereierzeugnisse, Fernsehen, Film, Hörfunk, Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke sowie alle Softwareerzeugnisse.
Rechtsanwalt Dirk Knop
Ortenberger Straße 47, 77654 Offenburg
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch für:
Die heutigen Banker - k(l)eine oder große Gangster?
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Wort- und Zeichenverbindungen, graphischen Darstellungen und Untertiteln für Zeitschriften, Magazine, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, DVD, CD-I, Offline- und Online-Dienste sowie sonstige Online-Medien.
Erich Marquardt
Ifflinger Weg 69, 78567 Fridingen a.d.D.
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:
Öl – die Wahrheit über den Untergang der DDR
in allen möglichen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen, Abwandlungen und Schriftarten für Druckereierzeugnisse, Software-Erzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM; DVD; CD-I, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien.
Anwaltskanzlei Bettina Krause
Hauptstraße 23, 82327 Tutzing
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für
Winnetou & Old Shatterhand
Der Schatz im Silbersee
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien und sonstigen Werkarten, insbesondere für Druckereierzeugnisse, Fernsehen, Film, Hörfunk, Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke sowie Softwareerzeugnisse.
Rechtsanwalt Dr. Patrick Baronikians,
Hofstetter, Schurack & Partner
Balanstraße 57, 81541 München
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für
IMPRACTICAL JOKERS – DIE LACHFLASHER!
MEIN SCHNÄPPCHEN IN WEIß
SURVIVING EVIL – IM ANGESICHT DES BÖSEN
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
sixx GmbH
Medienallee 7, 85774 Unterföhring
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für
Hochzeit auf den ersten Blick
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
Sat.1 SatellitenFernsehen GmbH
Medienallee 7, 85774 Unterföhring
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Handeln, bieten, kaufen - Wünsche werden bar
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
kabel eins Fernsehen GmbH
Medienallee 7, 85774 Unterföhring
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für
Zwei Familien auf der Palme
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
ProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH
Medienallee 7, 85774 Unterföhring
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für
Charité
Die Charité
in allen Wortverbindungen, Zusammensetzungen, Abwandlungen, Abkürzungen, Titelkombinationen, Darstellungsformen, grafischen Gestaltungen, Schreibweisen, insb. Groß- und Kleinschreibung, Schriftarten, entspr. Untertiteln und mit allen Zusätzen für alle Medien, insb. Hörfunk, Film, Fernsehen und sonstige elektronische Medien und Netzwerke, einschließlich Offline- und Online-Diensten (insb. Internet), sonstige audiovisuelle Medien, sowie Software-Erzeugnisse, CD-ROM, CD-I, DVD, alle sonstigen CD-Derivate, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, sowie sonstige audiovisuelle, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, Telekommunikationsdienstleistungen (einschließlich Unified Messaging Systems, SMS, WAP), Merchandising, öffentliche Veranstalltungen, Bücher, Zeitschriften, Kataloge und alle anderen Printmedien und Druckerzeugnisse, sowie Dienstleistungen aller Art.
UFA FICTION GmbH
Dianastraße 21, 14482 Potsdam
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