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IT-Recht von A-Z

Jedes Fachgebiet hat seine eigenen für Außenstehende nur schwer verständlichen Begriffe und Kürzel. Das Recht der Informationstechnologie ist darin keine Ausnahme. Wer kann schon auf Anhieb eine analoge Lücke, eine Best-Price-Klausel oder einen Escrow-Vertrag erklären. Damit nicht genug werden Einsteiger in dieses Fachgebiet auch noch mit Kürzeln wie ICRA (Internet Content Rating Association), MaRisk (Mindestanforderungen) oder P3P (Platform for Privacy Preferences Project) konfrontiert. Von RFID, RSS oder TAN ganz zu schweigen.

Dr. Michael Schmidl, Partner der Kanzlei Baker & McKenzie in München, macht es jetzt mit seinem neuen Lexikon „IT-Recht von A-Z“ Juristen und Managern einfacher sich im Begriffs-Dschungel der Informationstechnologie zurecht zu finden. Knapp und verständlich erläutert der Fachanwalt für IT-Recht auf 255 Seiten die wichtigsten Fachbegriffe von Accessprovider bis Zwischenspeicherung.

Das Lexikon ist als Taschenbuch im Verlag C.H.Beck München erschienen und kostet EUR 20,00 (ISBN 978-3-406-56905-0).

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(al) 02.07.2008



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