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Der urheberrechtliche Schutzbereich von Computerprogrammen

Für Softwarehersteller, Patent- und Rechtsanwälte ist in der Schriftenreihe „Information und Recht" des Münchener Verlags C.H. Beck ein neues Fachbuch erschienen. Autor Christof Karl grenzt auf 296 Seiten den „urheberrechtlichen Schutzbereich von Computerprogrammen" ein. Obwohl seit den 1990er Jahren mit der sogenannten Softwarerichtlinie praktisch alle Computerprogramme durch das deutsche Urheberrecht vor einer glatten Übernahme durch Dritte geschützt sind, bleiben Fragen offen. Wie weit muss sich jemand, der ein Programm nicht im Ganzen übernimmt, vom Original entfernen, um das Urheberrecht nicht zu verletzen? Weder die Frage, welche Programmelemente Schutz vor einer Übernahme genießen, noch die Frage nach dem Abstand, der zu den geschützten Programmelementen einzuhalten ist, konnte, nach Ansicht des Autors, bislang befriedigend beantwortet werden. Sein Buch erklärt daher zunächst Gegenstand und Wirkung des Urheberrechtsschutzes für Computerprogramme und geht dann vergleichend auch auf den Softwareschutz durch das Wettbewerbsrecht und das Patentrecht ein.

Band 72 der Reihe „Information und Recht" ist im Verlag C.H. Beck erschienen (ISBN 978-3-406-59503-5) und kostet 39,00 Euro. (al)


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(al) 10.11.2009



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