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OLG München: Cathy Hummels gewinnt Rechtsstreit um angebliche Schleichwerbung

(Foto: pixabay)

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Die Influencerin Cathy Hummels hat sich im Prozess um angebliche Schleichwerbung auch in zweiter Instanz gegen den Verband Sozialer Wettbewerb e. V. mit Sitz in Berlin durchsetzen können. Das Oberlandesgericht München wies die Berufung des Verbandes Sozialer Wettbewerb am 24. Juni 2020 zurück.
Das OLG München ließ die Revision zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe wegen der grundsätzlichen Bedeutung ausdrücklich zu. In ähnlich Fällen haben Gerichte Entscheidungen zugunsten des Verbands Sozialer Wettbewerb gefällt.
Die 32-jährige Ehefrau des Fußball-Stars Mats Hummels hat auf ihrem Instagram-Account einige Beiträge als Werbung gekennzeichnet, weil sie Werbe-Verträge mit den Modefirmen hat. Andere Beiträge hingegen nicht, weil es in den Fällen keinerlei Gegenleistungen gibt.

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(ps) 29.06.2020



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