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OLG Karlsruhe: Influencerin Pamela Reif verliert gegen Verein Sozialer Wettbewerb

Der Berliner Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) hat sich beim Oberlandesgericht Karlsruhe gegen die Influencerin Pamela Reif durchgesetzt. Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass die Influencerin Beiträge als Werbung kennzeichnen muss (Urteil vom 9. Sept. 2020 - Az.: 38/19).
Angesichts der gegensätzlichen Urteile bei der Influencer-Werbung haben die Karlsruher OLG-Richter auch gleich die Revision beim Bundesgerichtshof zugelassen.

Im konkreten Fall ging es um 'Tap Tags' (das sind die Bereiche eines Bildes auf Instagram, die einen Link enthalten).

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(ps) 09.09.2020



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