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Vorratsdatenspeicherung: EuGH fällt neues Grundsatz-Urteil

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat ein neues Grundsatz-Urteil in Sachen Vorratsdaten-Speicherung gefällt (Urteil vom 6. Oktober 2020 - Az.: C511/18).
Das generelle Verbot bleibt bestehen, aber die EuGH-Richter lassen Ausnahmen zu, die in Verbindung mit Strafverfolgungen bzw. einer Gefahren-Abwehr zulässig sind.

Die deutschen Presse-Organisationen (der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger BDZV, der Deutsche Journalisten-Verband DJV sowie der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger VDZ, allesamt mit Sitz in Berlin) begrüßen das EuGH-Urteil, da es "die Bürger-Rechte ganz grundsätzlich und hier insbesondere den Quellen-Schutz im Rahmen der Presse- und Rundfunk-Freiheit schütze".

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(ps) 06.10.2020



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