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Landgericht Hamburg: Deutsches Pippi-Langstrumpf-Lied verletzt das Urheberrecht
Das Landgericht Hamburg hat unter Vorsitz von Dr. Benjamin Korte entschieden, dass das deutsche Pippi-Langstrumpf-Lied gegen das Urheberrecht verstößt (Bild: Pixabay)
Das weithin bekannte Lied "Hey, Pippi Langstrumpf", das der Song-Texter
Wolfgang Franke Ende der 60er Jahre verfasst hat, verstößt gegen das Urheberrecht. Das hat
Dr. Benjamin Korte, Vorsitzender Richter am
Landgericht Hamburg, am 9. Dezember 2020 entschieden. Die Erben der Autorin Astrid Lindgren hatten gegen die
Filmkunst-Musikverlags- und Produktionsgesellschaft GmbH sowie die Witwe von Wolfgang Franke geklagt. Die 2002 verstorbene
Astrid Lindgren hatte es 1969 ausdrücklich abgelehnt, dass sich Franke als alleiniger Autor des deutschen Liedertextes bezeichne.
Den Erben von Astrid Lindgren muss mitgeteilt werden, welche Einnahmen mit dem Lied seit 2007 erzielt wurden. Zudem muss ihnen auch Schadensersatz für entgangene Einnahmen entrichtet werden. Der deutsche Lied-Text soll weiterhin verfügbar sein, darüber waren sich die Prozess-Beteiligten einig.
Der deutsche Lied-Autor Wolfgang Franke hat den Charakter von Pippi Langstrumpf in seinem Text treffend zum Ausdruck gebracht, sich aber der Wesenszüge bedient, die Astrid Lindgren geschaffen hat. Laut Dr. Korte sei der Text von Wolfgang Franke eine sogenannte unfreie Bearbeitung einer rechtlich geschützten Figur. Der Text knüpfe unmittelbar an die Schöpfung von Astrid Lindgren an.
Die Erben von Astrid Lindgren wurden von dem Hamburger Medien-Anwalt Dr. Ralph Oliver Graef vertreten. Den Beklagten stand die IP-Expertin Alexandra Heÿn von der Kanzlei Ampersand mit Sitz in München zur Seite.
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(nm) 11.12.2020
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