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NLM beanstandet bei RTL erneuten Verstoß gegen journalistische Grundsätze

Die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) hat auf Beschluss der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) im Programm der RTL Television GmbH erneut einen Verstoß gegen den Medienstaatsvertrag beanstandet. In diesem Fall geht es um den Trennungsgrundsatz von Werbung und Programm.

Am 26. August 2020 wurde in der Nachrichtensendung „RTL Aktuell“ ein moderativer Hinweis auf die aktuelle Ausgabe des Wochenmagazins Stern ausgestrahlt. Diese Werbung wurde nicht angemessen vom Programm abgesetzt und hat damit gegen § 8 Abs. 3 des Medienstaatsvertrages (MStV) verstoßen. Nach § 8 Abs. 3 MStV muss Werbung als solche leicht erkennbar und vom redaktionellen Inhalt unterscheidbar sein.

Die in Köln ansässige Veranstalterin RTL Television GmbH hat nun die Möglichkeit, innerhalb eines Monats beim Verwaltungsgericht Hannover Klage zu erheben.

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(nm) 25.01.2021



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