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Hohenzollern-Debatte: Kammergericht Berlin hebt EV gegen ver.di auf

Der 10. Zivilsenat am Kammergericht Berlin verhandelte am 19. August 2021 vier Berufsverfahren im Zusammenhang mit der Hohenzollern-Debatte - Foto: Ansgar Koreng / CC BY-SA 3.0 DE

Der 10. Zivilsenat am Kammergericht Berlin verhandelte am 19. August 2021 vier Berufsverfahren im Zusammenhang mit der Hohenzollern-Debatte - Foto: Ansgar Koreng / CC BY-SA 3.0 DE
Gleich vier Verfahren in Sachen "Hohenzollern-Debatte" standen am 19. August 2021 auf der Tagesordnung des für Pressesachen zuständigen 10. Zivilsenats beim Kammergericht Berlin mit Sitz in Berlin-Schönefeld.
Als Verfügungskläger hatte das Familien-Oberhaupt Georg Friedrich Prinz von Preußen in den vier Verfahren jeweils äußerungsrechtliche Unterlassungsansprüche geltend gemacht.

Berufungs-Verfahren gegen ver.di (Az. 10 U 5/21)
Hier wurde die vom Landgericht Berlin (Urteil vom 17. Nov. 2020 -Az. 27 O 312/20) erlassene Einstweilige Verfügung aufgehoben.
Im ver.di-Magazin M Menschen Machen Medien war zu lesen, der Prinz von Preußen habe sich "als besonders klagefreudig erwiesen, was die wissenschaftliche und mediale Aufarbeitung der Geschichte seiner Familie angeht".
Einzelheiten zu dieser Entscheidung gab das Gericht nicht bekannt.

Berufungsverfahren gegen die Fraktion Bündnis90/die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus (Az.: 10 U 1007/20)

Hier hat der Prinz von Preußen seinen Antrag auf Erlass der Einstweiligen Verfügung zurückgenommen.

Berufungsverfahren gegen einen Historiker (10 U 1009/20)

Bei diesem Verfahren erklärten beide Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt.

Berufungsverfahren gegen einen gemeinnützigen Verein 10 U 1018/20

Hier hat das Kammergericht dem Verein bestimmte Äußerungen zur Zugänglichkeit von Privatarchiven im Zusammenhang mit der öffentlichen Debatte über die Verhandlungen der Hohenzollern mit der öffentlichen Hand bestätigt.
Damit hat die Entscheidung des Landgerichts Berlins (Urteil vom 23. April 2020 - Az.: 27 O 17/20) weiterhin Bestand.




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(ps) 23.08.2021



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