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ZDF erwirkt EV gegen Bild TV
Der neu gegründete Sender
Bild TV hatte am 26. September 2021, dem Abend der Bundestagswahlen, etwa 13 Minuten aus der sogenannten "Berliner Runde", die bei der
ARD und dem
ZDF live ausgestrahlt wird, in die eigene Übertragung übernommen und anschließend auch noch bei YouTube hochgeladen - ohne sich zuvor die Rechte eingeholt zu haben.
Dagegen ist nun das ZDF juristisch vorgegangen und hat beim Landgericht Köln eine Einstweilige Verfügung erwirkt, der auch stattgegeben wurde.
Das Landgericht Köln hält die Weitersendung aufgrund der Länge für unverhältnismäßig. Daher kann sich Bild TV auch nicht auf den § 50 UrhG berufen, bei dem es um die Berichterstattung über ein Tages-Ereignis geht.
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(ps) 15.11.2021
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