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Landgericht Hamburg: Luke Mockridge-Berichterstattung im Spiegel ist teilweise unzulässig
Der Rechtsstreit zwischen dem Comedian
Luke Mockridge und dem Hamburger Nachrichten-Magazin
Der Spiegel ist am 9. Dezember 2021 vom
Landgericht Hamburg anders bewertet worden als noch Mitte November 2021 beim
Landgericht Köln.
Während das Landgericht Köln in neun von zehn Punkten noch zugunsten des Nachrichten-Magazins entschied, hat das Landgericht nun Teile des im September 2021 publizierten Artikels "Die Akte Mockridge" für unzulässig erklärt, weil darin gegen die Grundsätze der Unschuldsvermutung verstoßen werde und somit die Persönlichkeitsrechte von Luke Mockridge verletze.
Luke Mockridge hat die Berliner Kanzlei Schertz Bergmann mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt. Er strebt eine Entschädigung in sechsstelliger Größenordnung an, wie die Süddeutsche Zeitung mit Bezug auf den Anwalt Simon Bergmann berichtet.
Der gebürtige Bonner hatte 2019 den Grimme-Preis für die von ihm kreierte Show Catch! Der große Sat.1 Fang-Freitag bekommen. Aufgrund der Vorwürfe hat Luke Mockridge alle Shows für 2022 abgesagt.
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(ps) 09.12.2021
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