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OVG Münster weist Beschwerden von Pornosite-Anbietern zurück

Dr. Tobias Schmidt, Chef der Landesmedienanstalt NRW, ist erfolgreich gegen die Anbieter von Porno-Sites vorgegangen - Foto: LFM NRW

Dr. Tobias Schmidt, Chef der Landesmedienanstalt NRW, ist erfolgreich gegen die Anbieter von Porno-Sites vorgegangen - Foto: LFM NRW
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Münster hat die Eilanträge / Beschwerden von zwei in Zypern ansässigen Anbietern pornografischer Internet-Sites gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zurückgewiesen (Beschluss vom 7. Sept. 2022 - 13 B 1911/21, 13 B 1912/21 und 13 B 1913/21). Die Beschlüsse sind unanfechtbar.

Die Landesanstalt für Medien NRW mit Sitz in Düsseldorf hatte zum Schutz von Kindern und Jugendlichen gegenüber den zypriotischen Gesellschaften insgesamt drei Internetangebote mit frei zugänglichen pornografischen Inhalten beanstandet und deren weitere Verbreitung in Deutschland untersagt, solange die pornografischen Inhalte nicht entfernt werden oder durch die Einrichtung einer geschlossenen Benutzergruppe sichergestellt wird, dass nur Erwachsene Zugang zu diesen erhalten.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte die Anträge der Anbieter auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt. Das OVG Münster hat nun die hiergegen gerichteten Beschwerden zurückgewiesen.

Dr. Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW und Europa-Beauftragter der Direktoren-Konferenz der Landesmedienanstalten: „Das Gericht bestärkt unsere Einschätzung der Rechtslage. Auch online darf Pornografie Kindern und Jugendlichen nicht frei zugänglich gemacht werden, die Anbieter der Pornoplattformen tragen die Verantwortung dafür. Wir erwarten, dass die betroffenen Anbieter diese gerichtliche Entscheidung nun umgehend umsetzen. Darüber hinaus geht von der Entscheidung auch eine Signalwirkung an weitere vergleichbare Angebote aus, die in nicht allzu ferner Zukunft auch von uns hören dürften. Insgesamt kein schlechter Tag für einen effektiven Kinder- und Jugendschutz im Netz.“

Dr. Marc Jan Eumann, Vorsitzender der KJM: „Pornos sind kein Kinderprogramm. Das hat das Oberverwaltungsgericht bestätigt. Diese Entscheidung ist ein klares Signal. Keine Ausreden mehr für die Anbieterinnen von pornografischen Inhalten ohne Altersverifikation. Wir begrüßen daher die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW, die ein großer Erfolg für den Kinder- und Jugendmedienschutz, die Entscheidungen der Kommission für Jugendmedienschutz und die Verfahren der Landesanstalt für Medien NRW sind.“


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(ps) 09.09.2022



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