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Landgericht Berlin beschäftigt sich mit postmortalem Persönlichkeitsrecht
Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass der Fußball-Profi Jérôme Boateng bestimmte Äußerungen nicht mehr über seine Ex-Freundin Kasia Lenhardt tätigen darf, die am 9. Februar 2021 verstorben ist (Az.: 27 O 339/21). Die Mutter des Models hatte die Klage eingereicht, aber nur in diesem Fall Recht bekommen. Die Mutter berief sich auf das postmortale Persönlichkeitsrecht ihrer Tochter.
Die untersagten Äußerungen stammen aus einem Interview von Jérôme Boateng mit der Bild-Zeitung, das auf der Website veröffentlicht wurde.
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(ps) 30.11.2022
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