Montag, 29. April 2024

Aktuelle Ausgabe

ANZEIGE


Bundesverfassungsgericht lehnt Verfassungsbeschwerde gegen die Indizierung des Musik-Albums Sonny Black ab

Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe hat die Verfassungsbeschwerde des Rappers Bushido gegen die Indizierung seines Albums "Sonny Black" nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluss vom 20. Okt. 2022 - Az.: 1 BvR 201/20). Die Indizierung des Musik-Albums, das dem Genre Gangsta-Rap zugeordnet wird, verletzt den Beschwerdeführer nicht in seiner Kunstfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes.

Zum Sachverhalt führt das Bundesverfassungsgericht in der Presse-Info Nr. 102/2022 vom 2. Dez. 2022 aus: Das Album Sonny Black ist im Februar 2014 erschienen. Es besteht aus 15 Titeln, deren Texte ganz überwiegend von Bushido stammen. Die namensgebende Film-Figur soll zugleich ein Alias von Bushido sein.

Die Bundesprüfstelle mit Sitz in Bonn begründete die im April 2015 vorgenommene Indizierung unter Bezugnahme auf seine ständige Spruchpraxis und die höchstrichterliche Rechtsprechung damit, dass der Inhalt der CD Sonny Black geeignet sei, Kinder und Jugendliche sozialethisch zu desorientieren. Insbesondere wirkten die Texte des Albums verrohend, verherrlichten einen kriminellen Lebensstil und insbesondere den Drogenhandel, und diskriminierten Frauen und homosexuelle Menschen. Aufgrund der Indizierung ist es verboten, das Album gegenüber Kindern und Jugendlichen zugänglich zu machen, zu bewerben und zu verbreiten.

Bushido zog vor Gericht und bekam lediglich 2018 beim Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster aus formalen Gründen Recht. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hob das OVG-Urteil in 2019 jedoch wieder auf.


zurück

(ps) 02.12.2022



Titelschutz anmelden

 

Wir informieren Sie

 

Erscheinungstermine