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EuGH: UEFA und FIFA dürfen Super League nicht verbieten
Der EuGH stellt fest, dass die Statuten von UEFA und FIFA marktbeherrschend sind und nicht für Verbote missbraucht werden dürfen - Foto: Etienne Ansotte
Der
Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat entschieden, dass die beiden Fußball-Verbände
UEFA und
FIFA durch ihre Statuten ihre marktbeherrschende Stellung missbrauchen, wenn die Gründung einer
European Super League verbieten (Urteil vom 21. Dez. 2023 - Az.: C 333/21).
Im April 2021 sorgten bekanntlich zwölf europäische Top-Klubs (angeführt von Real Madrid und dem FC Barcelona) für Schlagzeilen, als sie die Gründung einer Europäische Super League ankündigten. Dieser Wettbewerb wäre eine starke Konkurrenz für die bestehende Wettbewerbs wie etwa die UEFA Champions League.
Auf die Super League reagierten UEFA und FIFA mit der Androhung von Sanktionen wie dem Ausschluss von Vereinen bzw. deren Spielern von den eigenen Wettbewerben. Dagegen setzten sich die Super League-Initiatoren juristisch zur Wehr.
das EuGH-Urteil vom 21. Dez. 2023 ist kein Freibrief für die Gründung der Super League, darf aber schon als Etappensieg betrachtet werden. Allerdings ließ der EuGH durchblicken, dass die beiden Verbände UEFA und FIFA sehr wohl verhindern können, wenn sie ihre Statuten wettbewerbskonform ändern.
Die Super League Initiatoren haben die Agentur A22 Sports Management mit Sitz in Madrid damit beauftragt, das Modell der Super League voran zu treiben. Die vom früheren RTL-Manager Bernd Reichart geführte Agentur hat auf das EuGH-Urteil ebenfalls reagiert und inzwischen ein neues Konzept präsentiert. Dieses Liga-Konzept ist auf 64 Männer-Teams sowie 32 Frauen-Teams ausgerichtet. Alle Spiele sollen kostenfrei per Livestream empfangbar sein.
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(ps) 21.12.2023
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