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Bundesnetzagentur soll Digital-Plattform zentral übernwachen

Der auf EU-Ebene geltende Digital Services Act (DSA) nimmt auch in Deutschland mehr und mehr Gestalt an. Das Bundekabinett hat am 21. Dezember 2023 das sogenannte Digitale-Dienste -Gesetz verabschiedet. Danach soll die Überwachung der Plattformen, für die der DSA gilt, künftig zentral durch die Bundesnetzagentur erfolgen. Die Bonner Behörde soll laut Bundesministerium für Digitales und Verkehr als zentrale Koordinierungsstelle für die digitalen Dienste in Deutschland fungieren und eng mit den Aufsichtsbehörden in Brüssel bzw. den anderen Mitgliedsstaaten der EU zusammenarbeiten.

Neben der Bundesnetzagentur kümmern sich auch noch anderen Behörden um die Durchsetzung des DSA: Im Bereich Datenschutz ist das der Bundesbeauftragte für Datenschutz und die Informationsfreiheit. Im Bereich Jugendschutz soll die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendschutz eingebunden werden. Dazu kommen dann noch entsprechende Behörden auf Ländern-Ebene.

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(ps) 21.12.2023



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