Sonntag, 05. Mai 2024

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Unerlaubte Telefon-Werbung: Bußgeld-Volumen steigt auf 1,435 Mio. Euro

Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller sieht einen Anstieg bei schwerwiegenden Verstößen gegen unerlaubte Telefon-Werbung  - Foto: Bundesnetzagentur

Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller sieht einen Anstieg bei schwerwiegenden Verstößen gegen unerlaubte Telefon-Werbung - Foto: Bundesnetzagentur
Im Jahr 2023 verhängte die Bundesnetzagentur wegen unerlaubter Telefon-Werbung Bußgelder in Höhe von 1,435 Millionen Euro. Im Vorjahr waren es 1,15 Millionen Euro. Dabei ist die Anzahl der Beschwerden 2023 im Vergleich zu 2022 um fast 30.000 gesunken.
Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur: "Noch immer halten sich viele Unternehmen bei der Durchführung von Werbe-Anrufen nicht an die gesetzlichen Vorgaben. Dies führt dazu, dass die Bundesnetzagentur im Jahr 2023 besonders hohe Bußgelder verhängen musste. Ein Lichtblick sind die sinkenden Beschwerdezahlen. Diese sind auch Ergebnis des konsequenten Vorgehens der Bundesnetzagentur gegen unerlaubte Telefon-Werbung."
Grund für den hohen Bußgeld-Betrag im Jahr 2023 sind die vielen extremen Fälle unerlaubter Telefon-Werbung, in denen Unternehmen bzw. Unternehmensvertreter vorsätzlich die gesetzlichen Vorgaben ignorierten. Überwiegend wurden die Verfahren dabei – wie schon in den vergangenen Jahren – gegen auf dem Energiemarkt tätige Unternehmen sowie von ihnen beauftragte Callcenter geführt. Im Jahr 2023 verhängte die Bundesnetzagentur allein betreffend den Energie-Sektor in drei Verfahren ein Bußgeld in Höhe von jeweils 285.000 Euro und in einem Verfahren in Höhe von 275.000 Euro.
Eine Besonderheit dieser Fälle war neben der hohen Anzahl geschädigter Verbraucherinnen und Verbraucher, dass der eigentliche Anrufgrund vielfach zunächst verschleiert wurde. Dabei gaben sich die Anruferinnen und Anrufer zu Beginn der Gespräche fälschlich als aktueller Energie-Versorger der Angerufenen oder als Vergleichsportal aus, um das Vertrauen der Betroffenen zu gewinnen und diese sodann zur Preisgabe persönlicher Daten wie der Zählernummer oder des Zählerstandes aufzufordern. Derartige Verhaltensmuster sind der Bundesnetzagentur bereits aus den Vorjahren bekannt und haben sich auch im Jahr 2023 in schwerwiegender Form fortgesetzt.

Trend zu schwereren Belästigungen und bewussten Rechtsverletzungen

Im Jahr 2023 gingen bei der Bonner Behörde insgesamt 34.714 Beschwerden zu unerlaubten Werbe-Anrufen ein. Dies ist ein deutlicher Rückgang in Höhe von rund 30.000 gegenüber dem Vorjahr. Im Jahr 2022 waren es noch 64.704 Beschwerden. Die aktuellen Beschwerdezahlen bewegen sich damit wieder auf dem Niveau aus den Jahren vor 2018. Neben dem konsequenten Vorgehen der Bundesnetzagentur dürfte auch die veränderte Lebenssituation der Menschen nach den Pandemiejahren zu diesem erfreulichen Ergebnis geführt haben. Viele Menschen sind wieder außerhalb ihrer Wohnungen aktiv, was die Häufigkeit unerwünschter Anrufe zusätzlich reduziert.
Insgesamt bleibt die Anzahl der Beschwerden mit fast 35.000 Eingängen im Jahr 2023 absolut betrachtet sehr hoch.
Wie schon im Vorjahr betrafen die meisten Beschwerde-Eingänge mit ca. 5.600 Beschwerden das Thema "Energie-Versorgung / Energie-Verträge". Dahinter folgen Beschwerden zu den Themen "Gewinnspiel" und "Bauprodukte" mit ca. 5.400 bzw. 5.300 Beschwerde-Eingängen.
Bei den gemeldeten Werbe-Anrufen war ein deutlicher Trend hin zu besonders schweren Belästigungen und Rechtsverletzungen erkennbar. Die Bundesnetzagentur schritt gegen mehrere, besonders auffällige Unternehmen ein. Diese bedrängten die Angerufenen durch fortwährende, eng aufeinander folgende Werbe-Anrufe, aggressive Gesprächsführung oder Täuschungsmanöver und verursachten teilweise in kürzester Zeit mehrere Hundert oder sogar Tausend Beschwerden.

Bundesnetzagentur führt erste Verfahren zu neuen Transparenz-Pflichten

Des Weiteren war die Bundesnetzagentur auch weiter im Hinblick auf die nun seit ca. zwei Jahren geltenden Transparenz-Regeln für Telefon-Werbeeinwilligungen aktiv. Das Gesetz für faire Verbraucherverträge hatte diese neuen Transparenz-Pflichten für werbetreibende Unternehmen zum 01.10.2021 geschaffen. Dadurch besteht für diese auch im nationalen Recht unter anderem eine ausdrückliche Pflicht, Telefon-Werbeeinwilligungen lückenlos zu dokumentieren und aufzubewahren.

Die Bundesnetzagentur hatte hierzu zunächst detaillierte Hinweise veröffentlicht, um werbetreibenden Unternehmen die Umsetzung der Regelung in der Praxis zu erleichtern. In den im Jahr 2023 eingeleiteten Bußgeld-Verfahren wegen unerlaubter Telefon-Werbung geht die Bundesnetzagentur nunmehr bei bestehendem Anlass neben dem Verdacht der unerlaubten Telefonwerbung zusätzlich dem Verdacht nach, dass Unternehmen gegen die neuen Vorgaben verstoßen haben. Verstöße gegen die Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

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(ps) 06.02.2024



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