Sonntag, 05. Mai 2024

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OLG Köln verweist Klage des Wort & Bild Verlages gegen das Nationale Gesundheitsportal an das Verwaltungsgericht Köln

Können die Entscheidung des OLG Köln nicht nachvollziehen: Wort & Bild-Chef Andreas Arntzen (links) und MVFP-GF Prof. Dr. Christoph Fiedler - Fotos Margaretha Olschweski (Arntzen) und Max Louis Köbele
Für eine Überraschung sorgte das Oberlandesgericht Köln bei der Berufungsverhandlung eines Urteils vom Landgericht Bonn, in dem es um eine Klage gegen das Nationale Gesundheitsportal (NGP) ging (Urteil vom 28. Juni 2023 - Az.: 1 O 79/21). Gegen dieses Urteil hatte das Bundesministerium für Gesundheit Berufung eingelegt. Das OLG hat dieses Urteil aufgehoben und den Rechtsstreit an das Verwaltungsgericht Köln verwiesen.
Mit diesem Beschluss setzt sich das OLG Köln aus Sicht des klagenden Wort & Bild Verlages mit Sitz in Baierbunn bei München in Widerspruch zur bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der weiteren Zivilgerichte in vergleichbaren Fällen, in denen sich der Staat auf dem Markt der privatwirtschaftlichen Presse betätigte. Der Wettbewerb durch staatliche Publikationen und die Verletzung des Gebots der Staatsferne der Presse wurden bislang vor den Zivilgerichten verhandelt. Dass das OLG Köln dies in diesem Fall anders sieht, führt nach Einschätzung von Prof. Dr. Christoph Fiedler, GF Europa- und Medien-Politik beim MVFP in Berlin, zu einer erheblichen Unsicherheit seitens der Verlage in künftigen Fällen und damit auch zur Beschneidung des effektiven Rechtsschutzes.

Gegenstand der im Februar 2021 eingereichten Klage ist, dass das staatlich finanzierte und unmittelbar vom Bundesministerium für Gesundheit veröffentlichte NGP aufgrund seiner inhaltlichen Gestaltung in unzulässiger Weise mit vergleichbaren Angeboten der privaten Gesundheitspresse in den Wettbewerb tritt. Für ein Gesundheitsportal mit derart weitreichenden Artikeln zu Gesundheit und allgemeiner Lebensführung ohne inhaltliche Einschränkung gibt auch der eigens geschaffene § 395 SGB V keine rechtliche Grundlage, da dieser im Lichte der Pressefreiheit einschränkend auszulegen ist.

Mit der am 7. Februar 2024 angeordneten Verweisung wird das Verwaltungsgericht Köln über die Klage mit dem bisherigen Verfahrens- und Sachstand nahtlos weiterverhandeln. Das OLG Köln hat keine Entscheidung in der Sache getroffen. Es obliegt nun dem Verwaltungsgericht Köln, die Zulässigkeit des NGP unter denselben rechtlichen Gesichtspunkten nochmals zu bewerten.

Andreas Arntzen, Vorsitzender der Geschäftsführung des Wort & Bild Verlags: "Die Trennung von Staat und Presse ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie. Die heutige Verweisung zum Verwaltungsgericht Köln drei Jahre nach unserer Klage-Erhebung beschneidet unser Recht auf effektiven Rechtsschutz zur Durchsetzung der Pressefreiheit. Fälle, in denen sich der Staat zur privaten Presse in den Wettbewerb begibt, müssen auch weiterhin vor den Wettbewerbsgerichten im Zivilrechtsweg entschieden werden. Wir sind aber zuversichtlich, dass im Ergebnis das überzeugend begründete Urteil des Landgerichts Bonn bestätigt werden wird."
Prof. Dr. Christoph Fiedler, Geschäftsführer Europa- und Medienpolitik im MVFP, Chairman Legal Affairs EMMA - European Magazine Media Association: "Es ist sehr enttäuschend, dass das Oberlandesgericht ohne nachvollziehbare Gründe den Zivilrechtsweg für nicht gegeben hält. Damit wird der Rechtsschutz gegen verfassungswidrige Staatspresse unkalkulierbar und in unzumutbarer Weise erschwert."

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(ps) 07.02.2024



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