Sonntag, 05. Mai 2024

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Jan Böhmermann verliert erste Runde im Streit um Werbe-Aktion für Beewashing-Honig

Dieses Beewashing-Plakat ist der Anlass für den Streit zwischen Jan Böhmermann und Rico Heinzig - Abb.: MyHONEY GmbH

Dieses Beewashing-Plakat ist der Anlass für den Streit zwischen Jan Böhmermann und Rico Heinzig - Abb.: MyHONEY GmbH

Eine "bittersüße" Niederlage musste der TV-Moderator und Satiriker Jan Böhmermann einstecken, als er in einem Eilverfahren Unterlassungsansprüche wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte am Landgericht Dresden gegen den Imker Rico Heinzig bzw. gegen dessen Imkerei MyHONEY GmbH & Co. KG mit Sitz in Meißen durchsetzen wollte. Das Landgericht Dresden wies den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung als "in der Sache unbegründet" ab (Beschluss von 8. Feb. 2024 - EV 3 O 2529/23t).

In dem Verfahren ging es um eine Werbe-Aktion, bei der der Imker Rico Heinzig den weithin bekannten TV-Moderator als Werbe-Testimonial nutzte. Auf einem nur lokal eingesetzten Plakat für den Honig Beewashing Honey waren der Name sowie das Gesicht von Jan Böhmermann zu sehen und er wurde als "Führender Bienen- und Käferexperte" bezeichnet.

Parallel dazu gab es noch eine Aktion auf der Website der Imkerei. Dort wurde der Beewashing Honey als Böhmer-Honig präsentiert - mit dem Spruch "Der Honig zur ZDF Magazin Royale Sendung - auf Wunsch auch mit eigenem Firmenbranding.

Für den Anlass dieser Werbeaktionen hatte Jan Böhmermann selber gesorgt, als er am 3. November 2023 in seiner ZDF-Sendung den Imker Rico Heintzig des Green-Washings mit Bienen-Patenschaften bezichtigte und mit dem Begriff Bee-Washing bezeichnete. In der Sendung wurde der Imker beim Namen genannt und auch ein Bild von ihm ohne sein Einverständnis gezeigt.

Der clevere Imker ging nicht juristisch gegen Jan Böhmermann vor, sondern dachte sich mit den Werbe-Aktivitäten eine Retour-Kutsche aus. Für Jan Böhmernann offenkundig zuviel des Guten. Er liess ihm über seinen Anwalt Dr. Torben Düsing von der Kanzlei Preu Bohlig (Büro Düsseldorf) eine Unterlassungserklärung zukommen.

Als der Imker die nicht unterschrieb, liess Jan Böhmermann Klage beim Landgericht Dresden einreichen. Beim Güte-Termin Mitte Januar 2024 lehnten beide Seiten einen Vergleich ab. Eine Woche darauf nahm Rico Heinzig sein "Böhmermann-Produkt" vom Markt.

Heike Kremz, zuständige Richterin am Landgericht Dresden, musste abwägen ob die Persönlichkeitsrechte von Jan Böhmermann höher zu bewerten seien als die Interessen der Imkerei. Sie erklärte, dass nach dem Kunsturheberrechtsgesetz Bildnisse auch ohne Einwilligung des Betroffenen veröffentlicht werden dürfen, "wenn sie im Bereich der Zeitgeschichte zuzuordnen sind und berechtige Interessen des Abgebildeten nicht verletzt werden". Das abgebildete Foto stammt aus der ZDF-Sendung vom 3. November 2023 und steht damit in keinem Zusammenhang mit dem Beewashing. Damit ist er nicht als Privat-Person, sondern als Moderator gezeigt worden.

Darüber hinaus stellte Heike Kremz klar, dass der satirische Ansatz in der Werbe-Aktion für die Öffentlichkeit aufgrund des bekannten Konzepts der ZDF-Sendung klar erkennbar sei. Zudem ist Jan Böhmermann dafür weithin bekannt, dass er bewusst Dinge überspitzt darstelle.

Der Imker Rico Heinzig lies sich bei diesem Verfahren von Dr. Marcus Hoffmann von der Kanzlei Lippert Stachow (Büro Dresden) vertreten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und es wird auch eine Fortsetzung der jusristischen Auseinandersetzung geben, denn der Böhmermann-Anwalt Dr. Torben Düsing hat angekündigt, beim Oberlandesgericht Dresden in Berufung gehen wollen.


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(ps) 09.02.2024



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