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VG Berlin: Bundesministerium der Wirtschaft muss Atomkraft-Akten herausgeben

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) muss dem Berliner Magazin Cicero Einsicht in die Akten zum Thema Atomkraft / Laufzeit-Verlängerung der Kernkraftwerke gewähren. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin nach zwei mündlichen Verhandlungen entschieden (Urteile vom 22.01.2024 - Az.: VG 2 K 302/22 u.a.). Die Urteile ist noch nicht rechtskräftig, da das Ministerium noch beim Oberverwaltungsgericht Berlin Berufung einlegen kann. Die Urteile hat Dr. Christoph Partsch, Inhaber der Berliner Kanzlei Partsch und Partner, erstritten.

Cicero-Chefredakteur und Verleger Alexander Marguier: "Das Urteil ist ein Erfolg nicht nur für Cicero, sondern für alle Bürger dieses Landes, die richtigerweise wissen wollen, wie politische Entscheidungen dieses Ausmaßes zustande kommen. Transparenz ist eine Grundbedingung einer funktionierenden Demokratie. Wird diese von der Regierung nicht gewährt, muss man sie auf anderen Wegen erreichen.

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(ps) 15.02.2024



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