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OLG Hamburg: Kununu muss Klarnamen nennen

Bewertungen bei Arbeitgeber-Portalen spielen für das Image einer Arbeitgeber-Marke eine durchaus beachtliche Rolle. Unternehmen, die da schlecht wegkommen, gelten als weniger attraktiv. Da diese Bewertungen in aller Regel anonym erfolgen, hatten Unternehmen bis dato bei nicht gerechtfertigten negativen Bewertungen schlechte Karten.
Nun hat sich die Position der Arbeitgeber deutlich gebessert. Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg hat im Eilverfahren entschieden. dass das Portal kununu den Klarnamen herausgeben muss, wenn Bewertungen vom Bewerteten angezweifelt werden (Beschluss vom 8. Feb. 2024 - Az.: 7 W 11/24).
Dieser "Ross-und-Reiter-Beschluss" basiert auf einer Klage von Rechtsanwalt Jan Meyer, Inhaber der Düsseldorfer Rechtsanwaltskanzlei Sterne-Advo. Er hatte im Auftrag eines Mandanten die Echtheit einer Bewertung auf kununu angezweifelt.

Dieser Beschluss kann allemal als wegweisend eingestuft werden, denn er sorgt für (fast) alle Beteiligten für mehr Glaubwürdigkeit. Ungerechtfertigte Bewertungen können nun angegriffen werden oder sie müssen gelöscht werden, wenn kununu nicht offenlegen will, von wem die verfasst wurden.

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(ps) 16.02.2024



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