Donnerstag, 02. Mai 2024

Aktuelle Ausgabe

ANZEIGE


OLG München: RTL-Sender erwirken Grundsatz-Urteil zu Weitersenderechten von TV-Programmen

Am Oberlandesgericht München ist Anfang Februar 2024 ein neunjähriger Rechtsstreit zwischen den Free-TV-Sendern der deutschen RTL-Gruppe mit Sitz in Köln und dem ebenfalls in der Domstadt ansässigen regionalen Telekommunikationsdienstleister Netcologne beendet worden, in dem es um die Weitersenderechte von Free-TV-Programmen geht. Das OLG München hat entschieden, dass die Weitersenderechte für Kabelfernsehen mit DVB-C und IP-TV weiterhin unabhängig voneinander lizenziert werden können (Urteil vom 2. Feb. 20224 - Az.: 38 Sch 68/20 WG). Eine Revision hat das OLG München nicht zugelassen.

Der Entscheidung des OLG München ging ein Schiedsstellen-Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt in München (Az.: Sch-Urh 110/15) mit Einigungsvorschlag vom 18.03.2019 voraus.

Die beklagten TV-Sender RTL, Vox, ntv, Super RTL, und RTL ZWEI hatten in der Vergangenheit ihre DVB-C Kabelweitersenderechte und ihre IPTV- bzw. OTT-Verbreitungsrechte unabhängig voneinander lizenziert, wogegen sich Netcologne zunächst durch das Schiedsstellenverfahren und anschließend per Klage wehrte. Der Kabelnetz-Betreiber machte geltend, eine Weitersendung in geschlossenen IPTV-Netzen erfülle die Voraussetzungen der Kabelweitersendung, sodass Sendeunternehmen IPTV-Weitersenderechte zu den Konditionen der Kabelweitersendung lizenzieren müssten. Dieser Auffassung folgte das OLG München nicht und vereinte eine Pflicht der TV-Sender zum Abschluss eines Vertrags zur IPTV-Weitersendung.

Darüber hinaus bestätigt das OLG München in seinem Urteil, dass die Bedingungen, unter denen die Sender von RTL Deutschland ihre Kabelweitersenderechte lizenzieren, unter keinem Gesichtspunkt zu beanstanden sind. Dies betrifft neben der Begrenzung der Lizenz auf die Kabelweitersendung im DVB-C-Standard unter Ausschluss der IPTV- und OTT-Weitersendung auch die von den Sendern aufgerufenen kommerziellen Bedingungen, die Verpflichtung des Kabelnetzbetreibers zur Einspeisung aller lizenzierter RTL-Sender - sofern zumindest einer der RTL-Sender verbreitet wird - und die Verpflichtung des Kabelnetzbetreibers zur unveränderten Weiterleitung der programmbegleitenden Signale, insbesondere der HbbTV-Signalisierungen

Die Rechtsabteilung von RTL Deutschland hatte für dieses Verfahren die Kanzlei McDermott Will & Emery (Büro München) engagiert. Dort kümmerten sich Dr. Wolfgang von Frenz (Partner) und Dr. Christian Masch (Partner) sowie Simon Apeloig (Associate) um die Interessen der RTL-Sender. Auf Sender-Seite standen dem Trio Stephan Kassung und Robin Stück als Hauptgesprächspartner zur Verfügung.
Bei RTL Deutschland ist Stephan Kassung als Syndikusrechtsanwalt / VP Distribution Plattformgeschäft und Corporate Governance, Business & Legal Affairs tätig, während Robin Stück als Syndikusrechtsanwalt / VP Plattformgeschäft & Internationale Verbreitung Plattformgeschäft und Corporate Governance, Business & Legal Affairs fungiert.


zurück

(ps) 22.02.2024



Titelschutz anmelden

 

Wir informieren Sie

 

Erscheinungstermine