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EU-Kommission verhängt milliardenschwere Wettbewerbsstrafe gegen Apple
Die amerikanischen Tech-Konzerne stehen wegen ihrer Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht bzw. Ausnutzung ihrer Marktmacht nicht nur weltweit in der Kritik - gegen die Tech-Giganten sind von den Kartell-Behörden bereits mehrfach Strafen verhängt worden, die des Öfteren auch die Milliarden-Euro-Schwelle überschreiten.
Das trifft nun auch auf Apple zu. Die EU-Kommission hat gegen den iPhone- und iPad-Anbieter eine Wettbewerbsstrafe in Höhe von 1,8 Milliarden Euro verhängt, weil Apple seine marktbeherrschende Stellung seines App-Stores für den Vertrieb von Apps im Bereich Musik-Streaming an iPhone- und iPad-Nutzer ausgenutzt haben soll.
Nach Ansicht der Brüsseler Behörde soll Apple den App-Entwicklern Beschränkungen auferlegt haben, um zu verhindern, dass Apple-User über andere sowie günstigere Abo-Dienste für Musik-Angebote informiert werden. Dieses Vorgehen ist nach den Kartell-Vorschriften der EU illegal.
Ausgelöst wurde dieses Verfahren durch den Streaming-Anbieter Spotify, der sich seit Jahren mit Apple wegen der hohen Abwicklungsgebühr (Apple behält 30 bzw. 15 Prozent der Einnahmen ein) streitet.
Die besondere Höhe der Strafe begründet die EU-Kommission unter anderem damit, dass Apple im Verwaltungsverfahren unrichtige Angaben gemacht haben soll.
Apple bestreitet, dass es ein wettbewerbswidriges Verhalten geben würde und stellt seinerseits fest, dass Spotify von der App-Technologie profitieren würde, die von Apple entwickelt wurde.
Im Januar 2024 hatte Apple Alternativen für sein Apps-Business in der EU vorgestellt. Dabei sind auch Absenkungen bei der Abwicklungsgebühr vorgesehen. Offenkundig ist inzwischen auch dem Apple-Management bewusst, dass hier ein Problem vorhanden ist.
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(ps) 04.03.2024
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