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Landgericht Berlin untersagt BUNTE-Berichterstattung über Jürgen Klopp
Die Pressekammer des Landgerichts Berlin hat dem People-Magazin BUNTE die Berichterstattung in Wort- und Bild über die privaten Wohn- und Lebensverhältnisse des bekannten Fußball-Trainers Jürgen Klopp untersagt - und zwar einschließlich der Berichterstattung auf der BUNTE-Titelseite vom 01.02.2024 (Beschluss vom 19. März 2024 - Az,: 27 O 62/24). Das gerichtliche Verbot erfolgte nach umfangreicher Anhörung der Anwälte des Burda-Verlags, deren Argumente offenkundig nicht durchdringen konnten.
Das Landgericht Berlin stellt in der Begründung seiner Entscheidung klar: "Mit den untersagten Äußerungen und Bild-Veröffentlichungen werden dem Leser Details über die Wohnverhältnisse des Antragstellers mitgeteilt, die seine Privatsphäre betreffen." Die Berichterstattung diene vor allem dazu, die Neugier der Leser zu befriedigen. Der hiermit verbundene Eingriff sei nicht gerechtfertigt, hält das Landgericht weiter in seiner Begründung fest.
Jürgen Klopp hat die bekannte Berliner Kanzlei Schertz Bergmann engagiert, vor Gericht vertreten wurde er von Dr. Christian Schertz.
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(ps) 22.03.2024
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