Montag, 29. April 2024

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Galaxus und Wettbewerbszentrale einigen sich auf Vergleich

Galaxus muss seinen Werbe-Claim nach Vergleich mit der Wettbewerbszentrale ändern - Foto: Galaxus

Galaxus muss seinen Werbe-Claim nach Vergleich mit der Wettbewerbszentrale ändern - Foto: Galaxus
Die Nutzung von Superlativen in Werbe-Claims sind der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e.V. in aller Regel suspekt. Daher ging der in Bad Homburg ansässige Verein mit Kurznamen Wettbewerbszentrale auch gegen die Galaxus Deutschland GmbH vor, die sich in ihrer Werbung als "Deutschlands ehrlichster Onlineshop" bezeichnete. Am 5. März 2024 trafen sich beide Parteien samt ihrer Anwälte vor der 6. Kammer des Landgerichts Hamburg.

Auf Anraten des Vorsitzenden Richters am Landgericht Dr. Kagelmacher einigten sich beide Seiten auf einen Vergleich, da das Gericht durchaus "veritable Argumente" für den Superlativ "Deutschlands ehrlichster Onlineshop" sah.

Galaxus wird ab dem 30. April 2024 nicht mehr mit dem Superlativ werben und gibt eine entsprechende Unterlassungserklärung ab. Zudem trägt die Galaxus GmbH mit Sitz in Hamburg die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs (Az. 406 HKO 65/23).

Für die Wettbewerbszentrale war die Kanzlei Danckelmann und Kerst aktiv, Galaxus ließ sich von der Kanzlei Seidler & Kollegen aus Weil am Rhein vertreten.


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(ps) 26.03.2024



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