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Beschwerden gegen Correctiv-Artikel über Potsdamer Treffen zurückgewiesen
Das
Hanseatische Oberlandesgericht mit Sitz in Hamburg hat die Beschwerden in den einstweiligen Verfügungsverfahren gegen die
Correctiv-Berichterstattung zurückgewiesen (Beschluss vom 26. März 2024 - Az.: 7 W 33/24 und 7 W 34/24). Das OLG Hamburg bestätigte damit eine Entscheidung des
Landgerichts Hamburg (Beschluss vom 27. Feb. 2024 - Az.: 324 O 61/24).
Eingereicht wurden diese Beschwerden von dem CDU-Mitglied und Staatsrechtlers Dr. Ulrich Vosgerau sowie einem weiteren Teilnehmer an dem Treffen in Potsdam. In der ersten Instanz war Dr. Ulrich Vosgerau mit einem seiner drei Anträge auf Untersagung erfolgreich.
Die Correctiv-Berichterstattung muss nun nicht weiter angepasst werden.
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(ps) 03.04.2024
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