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AfD-Politiker Daniel Halemba muss Presse-Infos der Staatanwaltschaft akzeptieren
Der bayerische
AfD-Politiker
Daniel Halemba muss akzeptieren, dass die
Staatsanwaltschaft Würzburg im Rahmen einer Presse-Info über eine am 14. September 2023 erfolgte Durchsuchung eines Verbindungshauses der Burschenschaft
Prager Teutonia in Würzburg sowie die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen ihn berichtete. Das hat der
Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Sitz in München entschieden (Beschluss vom 21. März 2024 - Az.: 7 CE 24.218).
Gegen den Abgeordneten des Bayerischen Landtags wird bekanntlich wegen Verdachts der Volksverhetzung ermittelt. Anlässlich einer in 2023 erfolgten Durchsuchung einer Wohnung wurden verschiedene NS-Devotionalien sowie antisemitische Schriften gefunden. Daraufhin erlies die Staatsanwaltschaft Haftbefehl gegen Daniel Halemba. Darüber berichtete die Staatanwaltschaft in einer Presse-Mitteilung, gegen die sich Halemba in einem Eilverfahren wehrte. Sowohl vor dem Verwaltungsgericht Würzburg (Beschluss vom 22. Jan. 2024 - Az.: (W 9 E 23.1805) als auch vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof blieb Daniel Halemba erfolglos.
Der BayVGH stellte fest, dass "die Pressemitteilung die Grundsätze eines fairen Verfahrens einhalte und insbesondere keine Vorverurteilung Halembas erkennen lasse. Eine inhaltliche Unrichtigkeit in der Mitteilung habe die Staatsanwaltschaft bereits korrigiert. Soweit Halemba die strafrechtliche Einordnung des Geschehens angreife, sei dies für das presserechtliche Eilverfahren ohne Belang".
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(ps) 12.04.2024
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