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Klambt muss 400.000 Euro Schadenersatz zahlen

Das Oberlandesgericht Hamburg hat am vergangenen Donnerstag nach mehreren Vertagungen eine Entscheidung im Rechtsstreit zwischen dem Königshaus von Schweden und der Klambt-Mediengruppe gefällt. Der zur Mediengruppe Klambt gehörende Sonnenverlag GmbH & Co. KG mit Sitz in Baden-Baden hatte in Zeitschriften wie „Frau mit Herz“ und „Welt der Frau“ zwischen 2000 und 2004 fast 90 Berichte über Prinzessin Madeleine von Schweden veröffentlicht, die nicht der Wahrheit entsprachen.

Das Hamburger OLG bestätigte nun das Urteil der Vorinstanz. Der Sonnenverlag habe das Persönlichkeitsrecht der Prinzessin jahrelang „rücksichtslos“ verletzt. Mit den „unstreitig unwahren“ Artikeln habe der Verlag nach Ansicht der Richter Madeleines Persönlichkeitsrechte zum Zwecke der Auflagensteigerung und Gewinnerzielung in einem solchen Ausmaß verletzt, dass mit der Schadenersatzsumme einen abschreckender „echter Hemmungseffekt“ geschaffen werden müsse, so ein Gerichtssprecher.

Prof. Dr. Matthias Prinz, Anwalt des Königshauses in diesem Verfahren, erklärte gegenüber ZEIT ONLINE, 400.000 Euro seien das bisher höchste Schmerzensgeld, das in einem Presserechtsprozess in Deutschland je zugesprochen wurde. Seine Forderungen nach nachträglichen Richtigstellungen konnte der Medienanwalt nicht durchsetzen. Ein Rechtsanspruch auf Berichtigung und Widerruf bestehe nur so lange, wie sich die fraglichen Behauptungen noch im Bewusstsein der Öffentlichkeit befänden.


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(al) 31.07.2009



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