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„taz“ will nicht über die Leichtathletik-WM berichten

Aus Protest gegen die Akkreditierungspraxis des Veranstalters wird die „taz“ als einzige Tageszeitung nicht von der am 15. August beginnenden 12. IAAF Leichtathletik-Weltmeisterschaft in Berlin berichten. Grund: Die Berlin Organising Committee 2009 GmbH (BOC 2009 GmbH), Veranstalter der WM, verlangt zur Akkreditierung von Journalisten eine „Einverständniserklärung zur Durchführung einer Zuverlässigkeitsprüfung“ gemäß §45 Abs.1 (5) ASOG Berlin.

ASOG steht für „Allgemeines Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin“. Der § 45 betrifft die „Datenübermittlung an Personen oder Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs“. Bei einer Einverständniserklärung würden, so die „taz“, umgehend Anfragen zur Person beim Landesdatensystem POLIKS, beim Informationssystem der Polizei INPOL-neu – eine bundesweite Staatsschutzdatei – sowie beim Staatsschutz Berlin, der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze und „vergleichbaren Datensammlungen der Polizei des Bundes und der Länder“ eingeholt. Auch Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst seien in die Untersuchung eingebunden. Das sei unverhältnismäßig, heißt es in der „taz“. Es fehle eine Rechtsgrundlage, zudem würden Journalisten ohne Anhaltspunkte zu potentiellen Verdächtigen gestempelt. Schon bei der Fußball-WM 2006 wurde ähnlich verfahren. Damals hielt der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, eine „Übertragung dieser Eingriffsmaßnahme“ auf andere Veranstaltungen für „nicht vertretbar“.

Auch der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) sprach sich dagegen aus, dass Journalisten ohne jeden Verdacht sicherheitsüberprüft würden. „Dass Journalisten offenbar generell als Sicherheitsrisiko gesehen werden, ist mit der Pressefreiheit nicht vereinbar“, erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Er forderte die Organisatoren der Sportveranstaltung auf, unverzüglich davon Abstand zu nehmen, so genannte „Einverständniserklärungen“ von den akkreditierungswilligen Journalisten zu verlangen. „Der Presseausweis der hauptberuflichen Journalisten muss für die Akkreditierung ausreichen“, so Konken.


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(al) 06.08.2009



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