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OLG Köln verbietet Theaterstück mit Kinski-Zitaten

Die unabhängige Kölner Theaterinszenierung „Kinski – Wie ein Tier im Zoo“ darf nicht weiter aufgeführt werden. Die Erben des 1991 verstorbenen Schauspielers Klaus Kinski haben nun den Rechtsstreit um die Verwendung von Original-Zitaten gewonnen. Das Oberlandesgericht Köln hat in der vergangenen Woche den beklagten Künstlern, ein Regisseur und ein Schauspieler aus Köln, untersagt das Stück weiter auf die Bühne zu bringen, solange darin bestimmte Texte und Interviewäußerungen von Klaus Kinski verwendet würden. Außerdem haben sie den Erben Kinskis darüber Auskunft zu erteilen, welche Einnahmen mit dem Stück erzielt wurden und müssen die aus der Urheberrechtsverletzung resultierenden Schäden ersetzen.

Etwa ein Drittel des Stücks besteht aus teils originalen, teils abgewandelten Zitaten aus Kinskis Büchern und seinen Äußerungen in Interviews. Im Gegensatz zur Vorinstanz, die die Nutzung und Bearbeitung der Zitate als zulässiges Mittel künstlerischer Gestaltung angesehen hatte, gingen die Richter des OLG von einer Verletzung des Urheberrechts an den Werken Klaus Kinskis aus. Laut Urteilsbegründung hätten die Künstler durch die öffentliche Aufführung des Theaterstückes eine Verwertung des Werkes vorgenommen, zu der sie nicht berechtigt gewesen seien. Als bloßes Zitat im Sinne des Urheberrechtsgesetzes sei die Verwertung nicht erlaubt, da die von Klaus Kinski stammenden Passagen in dem Theaterstück nicht kenntlich gemacht, sondern mit dem übrigen Text verwoben und damit als eigene geistige Schöpfung ausgegeben worden seien. Das Theaterstück stelle sich auch nicht als zulässige freie Bearbeitung des Werkes von Klaus Kinski in dem Sinne dar, dass angesichts der besonderen Eigenart und Selbständigkeit des neuen Werkes die Individualität des geschützten älteren Werkes verblasste. Angesichts der nur geringen Änderungen der benutzten Kinski-Passagen könne von einer freien Bearbeitung durch die Kölner Künstler keine Rede sein. Der notwendige Abstand zum Ursprungswerk werde nicht erreicht, das Original bleibe ohne weiteres erkennbar.

Eine Revision wurde nicht zugelassen. Den Künstlern bleibt aber die Möglichkeit eine Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zu erheben.

Foto: Schauspieler Hanno Dinger als Kinski (Köln 23.06.2008)


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(al) 06.08.2009



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