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Rudi Assauer kassiert Abmahnung für „betfair“-Werbung

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat am vergangenen Donnerstag den Ex-Schalke-Manager Rudi Assauer aufgefordert keine Werbung für unerlaubtes Glücksspiel mehr im Internet zu machen. Für den Wiederholungsfall droht Assauer ein Zwangsgeld von bis zu 100.000 Euro.

Der ehemalige Fußballmanager ist Ende Juli als „spektakulärer Transfer“ zur Sportwettbörse „betfair.de“ gewechselt und präsentiert hier einen wöchentlichen Video-Blog mit dem Namen „Zündstoff“. Nach Ansicht der Bezirksregierung betreibe Assauer dort mit seiner Person Werbung für unerlaubtes Glücksspiel. Öffentliche Glücksspiele dürften nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes veranstaltet oder vermittelt werden. Das Veranstalten und das Vermitteln ohne diese Erlaubnis sei verboten (§ 4 Abs. 1 Glücksspielstaatsvertrag GlüStV) und beinhalte den Straftatbestand des § 284 Abs. 4 Strafgesetzbuch. Doch auch wenn Betfair Limited über eine Erlaubnis der zuständigen nordrhein-westfälischen Behörde zum Veranstalten oder Vermitteln eines Glücksspiels verfügen würde, wäre die Werbung hierfür u. a. im Fernsehen und im Internet unzulässig. Die Bezirksregierung wolle gegen Assauer eine Ordnungsverfügung erlassen. Bis zum 9.08.2009 habe er Gelegenheit sich zu den Vorwürfen zu äußern, erklärte die Behörde.

Assauer sieht die ganze Angelegenheit recht gelassen. In einer Mitteilung der Rudolf Assauer Sportmanagement AG ließ er am 11.08. verlauten: "Es ist mir völlig unverständlich, dass man nicht einmal mehr über Fußball sprechen darf, ohne Ärger mit den Behörden zu bekommen. Kommt man jetzt schon ins Gefängnis, wenn man über Fußball spricht und ganz normal seine Meinung äußert? Ich lasse mir doch keinen Maulkorb anlegen, weil ich die Bundesliga kommentiere. In meinem Videoblog werde ich auch in Zukunft sagen, was Sache ist!"


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(al) 07.08.2009



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