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Das Landgericht Berlin hat in der vergangenen Woche die Verbreitung der „Stoppt Ramelow“-Kampagne der Jungen Union Thüringen in wesentlichen Teilen verboten. Dies teilte Bodo Ramelows Anwalt am Mittwoch mit. Auf Antrag des Spitzenkandidanten der Linkspartei hatte das Gericht der Jungen Union u.a. untersagt, wörtlich oder sinngemäß zu äußern oder zu verbreiten, Bodo Ramelow habe geäußert „Die DDR war kein Unrechtsstaat“ oder er möchte „alle Landkreise abschaffen und die drei alten DDR-Bezirke wieder einführen“. Für den Fall der Zuwiderhandlung habe das Landgericht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro angedroht.
Das Gericht folgte damit der Argumentation Ramelows, dass auch im Wahlkampf verleumderische Darstellungen, Äußerungen und Absichten eines politischen Wettbewerbers nach der Rechtsordnung der Bundesrepublik unzulässig seien.
(al) 10.08.2009
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