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OLG Hamburg: Keine Werbung für „Bio Tabak“

Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat ein Werbeverbot für „Bio Tabak“ bestätigt. Die Zigarettenmarke „Natural American Spirit“ darf nicht mit dem Hinweis „100% Bio Tabak“ werben. Die Hamburger Tabakfirma Santa Fe Natural Tobacco Company: Germany GmbH hatte in Gaststätten Flyer mit dem „Bio-Slogan“ ausgelegt. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hatte dagegen geklagt (LG Hamburg, AZ: 406 O 94/08).

Nach Auffassung der Verbraucherschützer würde ein durchschnittlich informierter Verbraucher den Begriff „Bio“ im Sinne von „naturrein“ verstehen. Außerdem könne die Angabe „100% Bio Tabak“ zu den Annahme verleiten, der Konsum einer solchen Zigarette sei gesundheitlich unbedenklich. Auch Das OLG Hamburg erkannte in der Werbung eine mögliche Irreführung der Verbraucher, einen Verstoß gegen das Tabakgesetz und das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb.


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(al) 14.08.2009



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