Samstag, 04. Mai 2024

Aktuelle Ausgabe

ANZEIGE


9Live muss Gewinnspielregeln vorerst weiter beachten

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat einen Eilantrag zur Normenkontrollklage des Privatsenders 9Live zurückgewiesen. Der Sender muss die Gewinnspielsatzung der Landesmedienanstalten weiter beachten. Dies teilte die Bayerische Landeszentrale für Neue Medien in der vergangenen Woche mit. 9Live hatte im Juni eine Normenkontrolle der Gewinnspielsatzung beantragt, mit dem zusätzlichen Eilantrag, die Satzung insgesamt oder hilfsweise einzelne Bestimmungen des Regelwerks bis zum Hauptverfahren auszusetzen.

Obwohl der Verwaltungsgerichthof die Erfolgsaussichten des Normenkontrollantrags wegen schwieriger, obergerichtlich noch ungeklärter Rechtsfragen als offen bezeichnet habe, werde dem Aussetzungsantrag dennoch nicht stattgegeben, hieß es in der Mitteilung. Die Entscheidung des Gesetzgebers, den Schutz der Rezipienten und Gewinnspielteilnehmer zu verbessern, könne auch mit dem Argument wirtschaftlicher Einbußen beim Sender nicht außer Kraft gesetzt werden. Bis zur Entscheidung seien die Bestimmungen der Gewinnspielsatzung anwendbar.

Siehe auch:
Bußgelder für Gewinnspielsendungen 
Landesmedienanstalten beschließen gemeinsame Gewinnspielregeln 


zurück

(al) 17.08.2009



Titelschutz anmelden

 

Wir informieren Sie

 

Erscheinungstermine