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Rezensions-Streit: Rowohlt und Spiegel einigen sich

Im Rechtsstreit um einen Bericht über Daniel Kehlmanns Roman „Ruhm“ hat sich der Rowohlt Verlag nun gütlich mit dem Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“ geeinigt. Auf Empfehlung des Hamburg Landgerichts (AZ: 416 O 20/09) erklärten beide Parteien, dass es im Vorfeld der Veröffentlichung des Buchs zu Missverständnissen über die geplante Berichterstattung gekommen sei. Deren Auswirkungen würden aber in keine nachweisliche Rechtsverletzung münden.

Der Rechtsstreit bezog sich auf einen SPIEGEL-Artikel über Kehlmanns neuen Roman, der zwei Wochen vor dem Erstverkaufstag erschienen war. Rowohlt warf dem SPIEGEL vor, sich nicht an die vereinbarte Sperrfrist gehalten zu haben. Mit dem Gang vor Gericht wollte der Reinbeker Buchverlag ein Zeichen setzen. Buchhändler kämen in eine unangenehme Situation, wenn Kunden ausgehend von einem Medienbericht ein Buch nachfragen, das noch gar nicht im Angebot ist. „Ruhm“ kam am 19. Januar in den Handel, der als Porträt gekennzeichnete Artikel im SPIEGEL erschien am 5. Januar. Jetzt hat Rowohlt seine Klage zurückgenommen. Die Verlage wollen ihre gute und professionelle Zusammenarbeit auch in Zukunft fortführen, hieß es in einer gemeinsamen Erklärung am Montag.


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(al) 18.08.2009



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