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Keine öffentlichen Leichen-Präparationen in der „Körperwelten“-Ausstellung

Gunter von Hagens Live-Präparationen von Leichen im „Anatomischen Theater der Moderne“ dürfen nicht mehr stattfinden. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat, die im Rahmen der Berliner „Körperwelten“-Ausstellung für interessierte Besucher öffentliche Präparation menschlicher Leichen, in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes unterbunden. Der Argumentation der Veranstalter von „Körperwelten“, die sich auf die Freiheit von Forschung und Lehre beriefen, die auch die Vermittlung von Erkenntnissen im populärwissenschaftlichen Bereich abdecke und von außeruniversitär Lehrenden in Anspruch genommen werden könne, schlossen sich die Verwaltungsrichter nicht an.

Die Veranstaltungen verstießen gegen Bestimmungen des Berliner Bestattungsgesetzes und des Sektionsgesetzes, nach denen die öffentliche Ausstellung von Leichen verboten und anatomische Sektionen, zu denen die streitigen Präparationsvorgänge gehörten, nur in entsprechend eingerichteten anatomischen Instituten stattfinden dürften, hieß es in einer Mitteilung des Gerichts. Zur Vermittlung und Veranschaulichung der Erkenntnisse, um die es dem Ausstellungsveranstalter gehe, bedürfe es der Vorführung an menschlichen Leichen und deren Ausstellung nicht, weil didaktisch vergleichbare Mittel den beabsichtigten Erkenntnisgewinn der Ausstellungsbesucher genauso wenn nicht sogar besser ermöglichten. Die Freiheit der Lehre finde insoweit ihre Schranke in der Menschenwürde als oberstem Verfassungswert. Der von den Ausstellungsmachern beabsichtigte Tabubruch sei deshalb ein Rechtsverstoß, der als Störung der öffentlichen Sicherheit sofort habe unterbunden werden dürfen, so das Gericht.


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(al) 18.08.2009



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