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„illu der Frau“ darf nicht mehr verkauft werden

Das Landgericht Magdeburg hat dem Alles Gute Verlag Ltd. aus Oebisfelde unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro untersagt eine Zeitschrift unter dem Namen „illu der Frau“ herauszubringen. Die Berliner Superillu Verlag GmbH & Co. KG, ein Unternehmen der Hubert Burda Mediengruppe, hat sich mit einer Klage wegen Verwechslungsgefahr durchsetzen können.

Der Alles Gute Verlag muss nun alle noch in seinem Besitz befindlichen Zeitschriften mit dem Titel „illu der Frau“ vernichten und Auskunft über Einnahmen und Auflage erteilen. Die Verurteilung zur Zahlung von Schadenersatz sei grundsätzlich möglich, hieß es in einer Erklärung des Gerichts. Die Höhe des etwaigen Schadens sei noch nicht beziffert worden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann mit einer Berufung am Oberlandesgericht Naumburg angefochten werden.


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(al) 20.08.2009



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