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Kundenzeitschrift „Estatements“ kann Erscheinen der Kundenzeitschrift „STATEMENTS“ nicht verhindern
Mit Erfolg hat sich die Catella Property GmbH, die die Kundenzeitschrift „STATEMENTS“ herausgibt, gegen die PATRIZIA Immobilien AG, die die Kundenzeitschrift „estatements“ herausgibt, gewehrt. Beide Parteien erbringen Dienstleistungen im Immobiliensektor. Das Landgericht München (Az. 9HK O 6665/089, 11. August 2009) wies die Klage der PATRIZIA Immobilien AG vollumfänglich aus Markenrecht und Titelschutzrecht als unbegründet zurück. Es läge bereits keine Verwechslungsgefahr vor, im Übrigen sei der Begriff „(e)statements“ glatt beschreibend und § 23 Markengesetz würde die Benutzung der Bezeichnung „Statements“ erlauben. Der angegriffene Begriff „STATEMENTS“ ist ein in der Öffentlichkeit und in breiten Verkehrskreisen bekannter und üblicher Begriff für einen Kommentar oder eine Stellungnahme, auch wenn es sich dabei um ein fremdsprachliches Wort handelt. Auch die in Klasse 16 für Druckerzeugnisse eingetragene Marke „Statements“, auf die sich die Klägerin stützte, und geltend gemachte Titelschutzrechte gaben keinen Anlass zu einer anderen Bewertung der Rechtslage.
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(al) 21.08.2009
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