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Bausparkasse setzt Markenanmeldung durch

Die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG hat die Eintragung ihres Slogans „Keiner bringt mehr Menschen in die eigenen 4 Wände – Schwäbisch Hall“ vor dem Bundespatentgericht durchsetzen können. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) hatte die Eintragung der Wortmarke im August 2007 wegen fehlender Unterscheidungskraft zurückgewiesen. Die angemeldete Wortfolge beschreibe lediglich, dass der Landkreis Schwäbisch Hall im Bereich Wohnungsbau Marktführer sei. Schwäbisch Hall sei der Name einer Kreisstadt, so dass es sich um eine geografische Herkunftsangabe handle. Zwar seien an der Beurteilung der Unterscheidungskraft von Slogans keine strengeren Maßstäbe anzulegen als an andere Markenformen, jedoch würden Werbeslogans vom Verkehr regelmäßig nicht in gleicher Weise wahrgenommen werden, wie andere Wortmarken. Sie würden vielfach als Werbebotschaften mit im Vordergrund stehender anpreisender Funktion aufgefasst werden, aus denen der Verbraucher gewöhnlich nicht auf die Herkunft der Dienstleistungen aus einem bestimmten Geschäftsbetrieb schließe, so das DPMA.

Die Bausparkasse erhob eine Beschwerde beim Bundespatentgericht und legte mit Erfolg zwei demoskopische Gutachten zur Bekanntheit der Wortfolge „Schwäbisch Hall“ vor. Sowohl die angemeldete Gesamtmarke als auch ihr isolierter Bestandteil „Schwäbisch Hall“ genügten den Anforderungen des Marken-Beschwerdesenats für die Zuerkennung einer Verkehrsdurchsetzung im Sinne des §8 Abs. 3 Markengesetz.


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(al) 24.08.2009



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