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Unerlaubte Tabakwerbung in SPD-Zeitung „vorwärts“

Das Oberlandesgericht Hamburg hat, nach einem Bericht des ARD-Magazins „Report Mainz“, den Abdruck von Anzeigen der Tabakkonzerne Reemtsma und British American Tobacco (BAT) in der SPD-Zeitung „vorwärts“ für rechtswidrig erklärt. Reemtsma hatte im Jahr 2007 unter dem Motto „Verantwortung wird bei Reemtsma groß geschrieben“ eine Anzeige zum Engagement des Unternehmens beim Jugendschutz geschaltet. Aber auch die Logos von Zigarettenmarken des Hauses abgebildet. BAT warb für den BAT „Social Report“ mit dem Slogan „Unser wichtigstes Cigarettenpapier“, bildete aber ebenfalls die hauseigenen Zigarettenmarken ab.

Das Landgericht Hamburg gab einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) nicht statt. Hersteller von Tabak dürften Imagewerbung unter Angabe einer Zigarettenmarke betreiben, ohne dass hierin ein Verstoß gegen das vorläufige Tabakgesetz zu sehen sei, hieß es in der Begründung (AZ: 408 O 196/07). Das OLG Hamburg verwarf nun das Urteil der Vorinstanz, wie ein Sprecher des Gerichts bestätigte.

Guido Schmitz, Geschäftsführer des Berliner vorwärts-Verlags, erklärte in einer Mitteilung, die Anzeigen, die im „vorwärts“ erschienen, dienten der politischen Unternehmenskommunikation und nicht der Produktwerbung. Selbstverständlich hielte man sich an das Verbot der Tabakwerbung, das seit 2006 gelte und die aktuelle Rechtsprechung. „Aber unsere grundsätzliche Position als ein Medium der politischen Kommunikation ist es, Anzeigen auch dann zu veröffentlichen, wenn sie ein Beitrag zum politischen Diskurs sind, auch wenn sie sozialdemokratischen Linien nicht entsprechen, im Rahmen des verfassungsrechtlich Gebotenen sind und keine Gesetze verletzen. Dies heißt auch, dass wir Tabakunternehmen, unter Beachtung der gesetzlichen Grenzen des Tabakwerbeverbotes, wie allen anderen Branchen für Unternehmenskommunikation offen stehen“, betonte Schmitz.


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(al) 26.08.2009



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