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Rheinland-Pfalz: Rechtsgutachten zu Google Street View

Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat beschlossen, ein Rechtsgutachten zur Tätigkeit des Internetdienstes Google Street View einzuholen. „Das Gutachten soll untersuchen, wie sich die Zulässigkeit des Vorgehens von Google Street View nach geltendem Recht beurteilt, insbesondere unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Bestimmungen, des Rechts am eigenen Bild, des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und des Schutzes der Privatsphäre", erklärte der rheinland-pfälzische Justizminister Heinz Georg Bamberger in der vergangenen Woche.

Mit der Erstellung des Gutachtens sollen Prof. Dr. Thomas Dreier und Prof. Dr. Indra Spiecker vom Institut für Informations- und Wirtschaftsrecht an der Universität Karlsruhe beauftragt werden. Die vollständige Erfassung des Wohnumfeldes von Bürgerinnen und Bürgern und die weltweite Verbreitung über das Internet werde von vielen als persönliche Beeinträchtigung und als Einschränkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung empfunden, so Bamberger. Deshalb müssten die Möglichkeiten einer weiteren Stärkung der Rechte der Betroffenen geprüft werden. Die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger müsse auch von Internet-Diensten respektiert werden.


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(al) 28.08.2009



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