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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat sich nach eigenen Angaben mit einer Klage vor dem Landgericht Hamburg durchsetzen können. Suchmaschinengigant Google Inc. darf demnach zehn Klauseln aus seinen früheren Nutzungsbedingungen gegenüber deutschen Verbrauchern nicht mehr verwenden oder sich darauf berufen. Die Klauseln würden Verbraucher unzulässig benachteiligen oder gegen geltendes Datenschutzrecht verstoßen.
Durch die inzwischen geänderten Nutzungsbedingungen war Google berechtigt, urheberrechtlich geschützte Werke zu veröffentlichen. Zudem räumte sich Google das Recht ein E-Mails oder andere eingestellte Inhalte ohne Benachrichtigung durchzusehen, zu überprüfen oder zu löschen. Im schlimmsten Falle hätte dies, so die Verbraucherschützer, sogar private Dokumente betreffen können, die Nutzer auf ihrem Account speichern. Die Hamburger Richter beurteilten dies als unangemessene Benachteiligung des Nutzers. Auch die Datenschutzklauseln Googles wurden vom Gericht untersucht. Der Suchmaschinenbetreiber hätte sicherzustellen, dass der Internetnutzer einer Verwendung personenbezogener Daten bewusst und eindeutig zustimmt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Berufung ist möglich.
(al) 31.08.2009
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