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RTL darf nicht heimlich in Arztpraxis filmen

Das Landgericht Düsseldorf hat eine verdeckte Recherche für das Magazin „RTL extra“ für unzulässig erklärt. Die Filmaufnahmen mit versteckter Kamera in einer Arztpraxis waren nicht mehr von der Pressefreiheit gedeckt. Das berichtete das Onlinemagazin „DerWesten.de“. In dem im Juni ausgestrahlten Beitrag ging es um Medikamenten-Missbrauch. Eine RTL-Journalistin hatte sich bei einem Allgemeinmediziner als Patientin ausgegeben und sich ein rezeptpflichtiges Beruhigungsmittel verschreiben lassen. Obwohl in dem gesendeten Beitrag unkenntlich gemacht, wurde der Mediziner von einem seiner Patienten erkannt und so auf die Sendung aufmerksam.

Das Landgericht Düsseldorf gab dem Arzt bereits am 14. Juli auf dem Wege einer einstweiligen Verfügung recht und untersagte weitere verdeckte Film- und Tonaufnahmen in der Arztpraxis (AZ: 12 O 273/09). Der Sender war zwar bereit, die Bilder nicht mehr zu senden, legte aber gegen das Filmverbot Widerspruch ein. Das Gericht entschied nun auch im Hauptverfahren, dass die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen im Falle heimlicher Filmaufnahmen höher zu bewerten seien als die Pressefreiheit.

Der betroffene Arzt will nun, wie „DerWesten“ weiter berichtet, eine Entschädigung vom Sender einklagen. Dr. Ulf Vormbrock, Anwalt des Mediziners, erklärte, der Beitrag stelle den Arzt zu Unrecht als leichtfertig dar. „Es wurden nur wenige Sekunden aus einem zwanzigminütigen Gespräch verwendet“, so der Anwalt.


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(al) 08.09.2009



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