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Presserat rügt „BILD“-Berichterstattung

Insgesamt sechs Rügen hat der Deutsche Presserat am 10. September ausgesprochen. Dabei richtete sich das Augenmerk der Beschwerdeausschüsse besonders auf die BILD-Zeitung und das Internetportal BILD-ONLINE. Als „unangemessen sensationelle Berichterstattung“ wurde eine BILD-Titelstory über den Tod Michael Jacksons im Juni gerügt. Das Boulevard-Blatt zeigte Jackson auf einer Bahre liegend und an Beatmungsgeräte angeschlossen. In Kombination mit der Überschrift „Hier verliert er den Kampf um sein Leben“ suggeriere dies den Lesern, sie könnten einem Menschen unmittelbar beim Sterben zusehen. Nach Ansicht des Presserats ein Verstoß gegen die Menschwürde.

Auch BILD-ONLINE kassierte eine Rüge aufgrund einer Darstellung Michael Jacksons. Das Internetportal zeigte ein computergeneriertes Bild des Toten ohne Haare und textete dazu: „... so in etwa könnte Jackson bei der Obduktion ausgesehen haben“. Nach Ansicht des Ausschusses ein schwerwiegender Eingriff in die postmortalen Persönlichkeitsrechte. Der Bericht über ein Tötungsdelikt in den USA wurde ebenfalls als „unangemessen sensationell“ gerügt. BILD-ONLINE zeigt mit einer Foto-Sequenz, die aus Bildern einer Überwachungskamera stammte, wie eine Mutter erst ihren Sohn und dann sich selbst erschoss.

Weitere Rügen ergingen an „Das Neue Blatt“ für einen Artikel über die angeblich demenzkranke Schauspielerin Doris Day und die Fernsehbeilage „PRISMA“ für drei Schleichwerbungs-verdächtige Interviews mit Ärzten.

Insgesamt wurden in den drei Beschwerdeausschüssen des Deutsche Presserats 112 Beschwerden behandelt und neben den Rügen 17 Missbilligungen und 17 Hinweise ausgesprochen.

Das Gremium der freiwilligen Selbstkontrolle der Presse wies in seiner Mitteilung Redaktionen noch einmal eindringlich daraufhin, dass Zusagen von Fotografen und Reportern gegenüber Interviewten vor Ort grundsätzlich verbindlich seien. Die Redaktionen seien bei der Veröffentlichung an diese Absprachen gebunden.


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(al) 14.09.2009



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