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ZAK verhängt Geldstrafen gegen Sat.1 und Das Vierte

Die Landesmedienanstalten haben, wie bereits im Juni 2009 angekündigt, im Rahmen der neuen Gewinnspielsatzung in sechs Fällen Bußgelder gegen Fernsehsender verhängt. Das teilte die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) am vergangenen Dienstag mit.

Besonders traf es dabei Sat.1. Insgesamt 40.000 Euro Bußgeld soll der Sender zahlen, weil die „Sat.1 Quiznacht“ in vier Fällen gegen die Informationspflichten verstoßen habe. Zudem beanstandete die ZAK „irreführende Äußerungen zur Anzahl der geschalteten Leitungen“. Das Vierte verstieß mit seinen Sendungen „Spielmitmir“ und „Cashquiz“ in zwei Fällen gegen die neuen Gewinnspielregeln und soll insgesamt 12.000 Euro zahlen. Hier ging es um „unzulässige Vorspiegelung eines Zeitdrucks“ und Verstöße gegen das Irreführungsverbot.

Gegen den Sender 9live wird die Kommission weitere sieben Ordnungswidrigkeitsverfahren durchführen, an deren Ende ebenfalls Geldbußen stehen sollen.

„Die Landesmedienanstalten machen ihre Ankündigung wahr, die Regelungen der Gewinnspielsatz konsequent anzuwenden. Es ist nicht hinnehmbar, wenn Verbraucher und Nutzer im Rahmen von Gewinnspielsendungen getäuscht und an der Nase herumgeführt werden. Das werden die Landesmedienanstalten unterbinden“, kommentierte Thomas Langheinrich (Foto), Vorsitzender der ZAK, die Bußgeld-Entscheidungen.


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(al) 16.09.2009



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