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BVerfG: NPD-Wahlplakat bleibt verboten
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde der rechtsextremen NPD nicht zur Entscheidung angenommen. Das Wahlplakat „Polen-Invasion stoppen!“ bleibt verboten. Auf dem Plakat des NPD-Kreisverbands Uecker-Randow waren drei Krähen zu sehen, von denen eine nach einem Bündel Euro-Scheine pickt. Die Verfassungsrichter bestätigten in der vergangenen Woche die Untersagungsverfügung des Oberverwaltungsgerichts Greifswald, das in der Verwendung der Wahlplakate einen Angriff auf die Menschenwürde der in Deutschland lebenden Polen sah. Die Beschwerdeführer seien daher in ihren Grundrechten auf freie Meinungsäußerung im Bundestagswahlkampf (Art. 21 GG iVm Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) nicht verletzt worden.
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(al) 28.09.2009
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