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Schweiz verletzte die Pressefreiheit in Davos

Der Schweizer Journalist Mario Gesell konnte sich mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg durchsetzen. Der Journalist war 2001 trotz Vorlegens seines Presseausweises gehindert worden an einer Veranstaltung von Globalisierungsgegnern auf dem Weltwirtschaftsforum in Davos teilzunehmen. Der zuständige Kanton Graubünden wies seine Beschwerde ebenso ab, wie das Bündner Verwaltungsgericht. Das Schweizer Bundesgericht erkannte zwar an, dass der Journalist in seiner Meinungsäußerungsfreiheit verletzt worden sei, doch aufgrund der polizeilichen Generalklausel sei es zulässig gewesen, den Journalisten abzuweisen.

Die Straßburger Richter haben nun eindeutig die Pressefreiheit in den Vordergrund gestellt. Eine allgemeine Polizeiklausel würde den Eingriff in die Meinungsäußerungsfreiheit nur dann rechtfertigen, wenn spezielle, dringende Ausnahmefälle zur Abwendung von konkreten Gefahren vorgelegen hätten, so der Menschenrechtsgerichtshof. Die Schweiz muss dem Journalisten nun einen Schadenersatz von 1.026 Euro zahlen und die Gerichtskosten übernehmen.

comedia, die Mediengewerkschaft der Schweiz, begrüßte das Urteil als Meilenstein für die Durchsetzung der verfassungsmäßig garantierten Medienfreiheit: Die Schweizer Polizei und Behörden dürften Medienschaffende nicht mit der Begründung, dass Demonstrationen befürchtet würden, an der Ausübung ihres Berufes hindern.


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(al) 14.10.2009



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