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Ulmer Mordprozess: Bundesverfassungsgericht weist Journalisten-Beschwerden ab

Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerden mehrerer Journalisten gegen die eingeschränkte Zulassung zum Prozess um den Vierfachmord in Eislingen nicht zur Entscheidung angenommen. Das geht aus einem Bericht der Stuttgarter Zeitung hervor. Das Landgericht Ulm hatte den Zugang zu dem ansonsten nicht öffentlichen Prozess auf neun Journalisten beschränkt. Ein Losverfahren entschied, welche Pressevertreter teilnehmen dürfen.

Die Nachrichtenagenturen AP und ddp sowie die Süddeutsche Zeitung hatten gegen die Beschränkung eine Verfassungsbeschwerde eingelegt. Doch nach Ansicht der Karlsruher Richter sei in diesem Fall keine Verletzung der Presse- und Informationsfreiheit erkennbar. Der Vorsitzende der Ulmer Jugendkammer verfolge mit der begrenzten Zulassung der Presse zu einem nicht öffentlichen Prozess das Ziel, die Persönlichkeitsrechte der beiden 19 Jahre alten Angeklagten zu schützen.


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(al) 15.10.2009



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