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Romy-Schneider-Roman darf nahezu ungeschwärzt verkauft werden

Der Münchener Blumenbar Verlag GmbH & Co. KG konnte sich in der vergangenen Woche vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main durchsetzen. Der Romy-Schneider-Roman des Autors Olaf Kraemer darf nun weitgehend unverändert und ungeschwärzt erscheinen. Der Roman „Ende einer Nacht“ behandelt den Tod der Schauspielerin Romy Schneider im Mai 1982 und befasst sich auch mit ihrer Mutter Magda Schneider. Deren dritter Ehemann hatte im Oktober 2008 per einstweiliger Verfügung die Schwärzung einiger Textpassagen erreicht, in denen Magda Schneider in die Nähe Adolf Hitlers und des Nazi-Regimes gerückt wurde. Das Landgericht Frankfurt bestätigte die Unterlassungsklage (AZ: 2-3 O 478/08) im Februar 2009. Das Oberlandesgericht hob dieses Urteil nun auf.

Die angegriffenen Passagen stellten „keinen Eingriff in das postmortale Persönlichkeitsrecht der Magda Schneider dar", zitiert Autor Olaf Kraemer das OLG Frankfurt in seinem Blog. Grundsätzlich sei es nicht zulässig, aus dem Zusammenhang eines Werkes der erzählenden Kunst einzelne Teile herauszulösen und sie als Meinungsäußerung (oder Tatsachenbehauptungen) anzusehen, die rechtlichen Schranken unterlägen. Nur ein Satz muss nach Ansicht der Richter geschwärzt bleiben.


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(al) 20.10.2009



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