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WDR erwirkt einstweilige Verfügung gegen „FAZ“

Der WDR hat in einem Unterlassungsbegehren eine einstweilige Verfügung gegen die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) erwirkt. Wie der Sender am heutigen Dienstag mitteilte, dürfe die FAZ im Rahmen ihrer Berichterstattung nicht weiter den Eindruck erwecken, der WDR habe für die Programmgestaltung bestimmte Teile der Rundfunkgebühren zweckwidrig für Geldanlagen verwendet. Zudem sei die Zeitung zum Abdruck einer entsprechenden Gegendarstellung verpflichtet worden.

In dem FAZ-Artikel "Sag mir, wo die Gebühren sind" vom 11.09.2009 wurde, unter anderem behauptet, die öffentlich-rechtlichen Sender, namentlich der WDR und der BR, würden ihre Gebührengelder "bunkern und zur Bank tragen". Dazu erklärt der WDR, man habe Mittel aus dem Deckungsstockvermögen für die Altersversorgung der Mitarbeiter investiert. Diese Mittel dürften nur für diesen Zweck verwendet werden und waren nicht dazu bestimmt, in die Programmgestaltung einzufließen.


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(al) 20.10.2009



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